Stellungnahme Begutachtungsentwurf Hundehaltung


Wir brauchen dringend eure Aufmerksamkeit !!!

 

Viele von euch haben sicher schon von dem Begutachtungsentwurf über das Halten von Hunden in Oberösterreich gehört (57 Seiten!!).

Angesichts des tragischen Unfalls in Naarn möchten wir natürlich auch unsere tiefe Betroffenheit zum Ausdruck bringen.

 

Allerdings möchten wir zu dem vorgeschlagenen Hundehaltegesetz in OÖ wichtige Bedenken und Einwände vorbringen!

Grob zusammengefasst:

  • Pauschalisierung Hunde ab 40 cm oder 20 kg Gewicht dürfen nur mehr zu zweit ausgeführt werden - greift stark in die Privatsphäre der Bürger/innen
  • Auswirkung auf Hundeadoptionen
  • Tourismus - Urlaub in OÖ nicht mehr möglich, ebenso Ausflüge
  • finanzielle Belastung vieler Menschen durch notwendige Prüfungen
  • Voraussichtlicher gesteigerter Verwaltungsaufwand folglich eine Erhöhung der Hundeabgabe
  • Alltagstauglichkeitsprüfung bei Hunden mit Vorgeschichte innerhalb von 4 Monaten oftmals unrealistisch
  • eine Alltagstauglichkeitsprüfung von Tierschutzvereinen auch bei Pflegestellen ? (sie sind eine Entlastung vieler Tierheime) - ist ein offener Punkt! Dies würde ebenso eine finanzielle Belastung darstellen
  •  Gassigeher oder Hundepensionen können kaum mehr ihren Job nachkommen - Tiere bleiben unversorgt

Wir haben hier nur ein paar Punkte aufgelistet!

Bitte unterstützt die Bürger in OÖ, denn wenn diese Gesetze durchgehen, werden viele andere Bundesländer nachziehen - daher betrifft es uns ALLE!

Vereinsmitglieder von uns, haben in Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Hundetrainern eine ausführliche Stellungnahme ausgearbeitet, die wir euch unten zur freien Verfügung stellen. Ihr könnt sie so übernehmen oder auch gerne noch ergänzen.

Stellungnahme bitte hier einreichen:
https://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/InternetLtgBeilagenAnzeige2020.jsp?SessionID=SID-4AF6826C-CEE0575E&xmlid=Seiten%2F35987.htm&jahr=2024&nummer=16066

Zusätzlich bitte per Mail senden an: verfd.post@ooe.gv.at 

Wir haben nur mehr bis 16. APRIL ZEIT!
Bitte nehmt euch die paar Minuten und sendet die Stellungnahme dorthin, es geht uns primär um eine gerechte und ausgewogene Regelung!

 

PDF zum runterladen

oder als

Text zum Kopieren:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Angesicht des tragischen Unfalls in Naarn möchten wir unsere tiefe Betroffenheit zum Ausdruck bringen und unser aufrichtiges Mitgefühl mit allen Beteiligten bekunden.

Im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Hundehaltegesetz in Oberösterreich möchten wir wichtige Bedenken und Einwände vorbringen, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen, um sicherzustellen, dass das Gesetz fair und ausgewogen ist und die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die vorgeschlagene Einteilung in §5 Abs. 1 großer Hunde weder fair noch logisch ist. Es ist offensichtlich, dass Hunde wie Kleinpudel nicht mit größeren Rassen wie dem Deutschen Schäferhund vergleichbar sind. Eine solche pauschale Kategorisierung vernachlässigt die individuellen Eigenschaften verschiedener Hunderassen und ist daher nicht angemessen.

Selbst innerhalb der gleichen Gewichtsklasse können Hunde erhebliche Unterschiede in ihrer physischen Stärke und Potenz aufweisen. Diese Variationen in der Stärke und Muskelkraft können unabhängig von der reinen Körpermasse eines Hundes auftreten und resultieren aus genetischen Faktoren, Rassemerkmalen und individuellen körperlichen Eigenschaften. Folglich ist es nicht angemessen, Hunde ausschließlich aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Schulterhöhe zu beurteilen, da dies die Vielfalt ihrer physischen Eigenschaften und Stärken vernachlässigt.

Insgesamt würde die pauschale Kategorisierung aller Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht zu einer Spaltung innerhalb der Gesellschaft führen, Vorurteile gegenüber bestimmten Hunderassen oder Größenklassen verstärken und die Interaktionen zwischen Hundehaltern und der breiteren Gemeinschaft beeinträchtigen. Daher ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich, die das individuelle Verhalten von Hunden berücksichtigt, um eine faire und sichere Umgebung für Mensch und Tier zu gewährleisten.

Die negativen gesellschaftlichen Auswirkungen, können wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Rassendiskriminierung und Vorurteile: Eine solche Klassifizierung würde zur Bildung von weitverbreiteten Vorurteilen gegenüber bestimmten Hunderassen oder Größenklassen führen, was zu einer erhöhten Stigmatisierung und Diskriminierung dieser Tiere und ihrer Besitzer führen könnte.
  2. Auswirkungen auf die Hundeadoption und -rettung: Die pauschale Einstufung großer Hunde als gefährlich, könnte die Bereitschaft zur Adoption und Rettung dieser Tiere verringern, da potenzielle Halter aufgrund der mit der Haltung dieser Tiere verbundenen Einschränkungen zögern könnten.
  3. Mangelnde Differenzierung nach individuellem Verhalten: Eine generelle Einstufung basierend auf Größe oder Gewicht vernachlässigt die individuellen Unterschiede im Verhalten von Hunden, die stark von Faktoren wie Erziehung und Sozialisierung beeinflusst werden.
  4. Einschränkung sozialer Interaktionen: Die weitverbreitete Angst oder Vorurteile gegenüber großen Hunden könnten zu Einschränkungen bei sozialen Interaktionen zwischen Hundehaltern und der breiteren Gemeinschaft führen. Dies könnte das soziale Zusammenleben beeinträchtigen und zu einem Klima des Misstrauens führen.
  5. Die Klassifizierung von Hunden nach Größe könnte zudem die Wohnungssuche für Hundehalter erschweren, was bereits ein herausforderndes Unterfangen ist.
  6. Des Weiteren könnte sich dieses Gesetz negativ auf den Tourismus auswirken. Es gibt viele Hundemenschen, die gerne in Oberösterreich Urlaub mit ihren unter anderem großen Hunden machen und dies nicht mehr könnten, sobald dieses Gesetz in Kraft tritt. Eine mögliche Diffamierung in der Gesellschaft, zum Beispiel in der Gastronomie und Hotellerie, könnte zu weniger Möglichkeiten führen große Hunde auf Ausflüge mitzunehmen, was wiederum zur unzureichenden Sozialisierung der Tiere beitragen könnte.
  7. Durch bestimmte Neuregelungen, wie sie beispielsweise im Zusammenhang mit großen Hunden gemäß §5 und speziellen Hunderassen gemäß §6 vorgesehen sind, wird voraussichtlich ein gesteigerter Verwaltungsaufwand für die Gemeinden entstehen. Und somit eine Erhöhung der Hundeabgabe. Zusätzlich fallen Kosten für die notwendigen Prüfungen und verhaltensmedizinische Einschätzungen an. Die bereits bestehende finanzielle Belastung der Bevölkerung wird dadurch weiter verstärkt.

Eine der hervorgehobenen Problematiken liegt in der Anpassung aus Abs. 4 und 5 der Alltagstauglichkeitsprüfung an die individuellen Lebensumstände der Hundehalter und ihrer Tiere. Eine starre Prüfung gestaltet sich schwierig, da die Lebensräume der Hundehalter in Oberösterreich in den verschiedenen Regionen stark variieren. Die Prüfung könnte daher ungerecht sein und zu Unzufriedenheit führen.

Eine Alltagstauglichkeitsprüfung bei Hunden mit Vorgeschichte ist innerhalb von 4 Monaten häufig nicht realistisch. Daher sollte es Mechanismen geben, um sicherzustellen, dass die Alltagstauglichkeitsprüfung den tatsächlichen Alltag der Hundehalter widerspiegelt und die Individualdistanz einzelner Hunde berücksichtigt und angemessen ist. Gezieltes Hundetraining oder ein Wechsel des Halters können erhebliche Fortschritte im Verhalten von Hunden bewirken. Deshalb sollte eine Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung eingeräumt werden, falls diese nicht beim ersten Versuch bestanden wird, oder der Hund den Besitzer gewechselt hat. Weiters sollten die Prüfer entsprechend fachkundig und geschult sein, in Anlehnung an moderne tierschutzqualifizierte Trainingsmethoden.

Im Abs. 7 wird nur auf behördlich bewilligte Tierheime eingegangen. Mit dem neuen Hundehaltegesetz möchten wir auch eine klare Definition für die Handhabung für Tierschutzvereine, sowohl mit als auch ohne behördlich bewilligte Betriebsstätten. Bisher wurde hauptsächlich auf Tierheime Bezug genommen, jedoch ist es wichtig, auch die Situation von Pflegestellen und anderen Betreuungseinrichtungen von Tierschutzvereinen zu berücksichtigen.

Pflegestellen spielen eine entscheidende Rolle bei der Betreuung und Rehabilitation von geretteten Hunden. Diese temporären Zuhause bieten den Tieren die Möglichkeit, sich zu erholen, Vertrauen zu gewinnen und sich auf ein Leben in einem endgültigen Zuhause vorzubereiten. Es ist daher von Bedeutung zu klären, ob Hunde die von Tierschutzvereinen betreut werden, ebenfalls einer Alltagstauglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, insbesondere wenn sie von Pflegestellen versorgt werden.

Des Weiteren ist zu beachten, dass Tierschutzvereine oft mit hohen Kosten für die medizinische Versorgung der Tiere konfrontiert sind. Die Übernahme der Kosten für eine eventuelle Alltagstauglichkeitsprüfung stellt daher eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Es ist wichtig zu klären wer diese Kosten trägt, um sicherzustellen, dass Tierschutzvereine nicht unangemessen belastet werden und ihre Arbeit fortsetzen können, um geretteten Tieren zu helfen.

Zudem ist der zeitliche Aufwand für Tierschutzvereine oft beträchtlich, insbesondere bei häufig wechselnden Hunden, die zwischen verschiedenen Pflegestellen oder in Endadoptivfamilien untergebracht werden. Eine Alltagstauglichkeitsprüfung könnte einen zusätzlichen administrativen und zeitlichen Aufwand bedeuten, der die Ressourcen der Vereine belastet. Es ist daher wichtig, klare Richtlinien und Unterstützung für Tierschutzvereine bereitzustellen, um sicherzustellen, dass sie ihre wichtige Arbeit effektiv durchführen können.

Im Bezug zu §6 möchten wir darauf hinweisen, dass es offensichtlich ist, dass die Liste von speziellen Hunderassen auf keiner wissenschaftlichen Basis oder Beißstatistik beruht und haltlos ist. Eine differenzierte und evidenzbasierte Herangehensweise an die Regelungen im Hundehaltegesetz ist dringend erforderlich, um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten und eine harmonische Koexistenz in unserer Gesellschaft zu fördern.

Um auf §9 Abs. 5 einzugehen:
Ein Verbot innerhalb des Ortsgebietes für Hunde könnten zu sozialer Isolation führen, da Hunde für viele Menschen wichtige Begleiter und Quellen für soziale Interaktion sind. Ein solches Verbot könnte Hundebesitzer davon abhalten bestimmte Orte zu besuchen, was sich negativ auf ihr soziales Leben auswirken könnte.

Die Einführung weiterer Einschränkungen, insbesondere auf Wanderwegen, könnte sich nachteilig auf das Wohlergehen und die Gesundheit von Hunden auswirken, indem sie ihre Bewegungsfreiheit und natürlichen Verhaltensmuster einschränken. Die Bedürfnisse der Tiere nach Bewegung und Erkundung könnten erheblich beeinträchtigt werden, was zu Frustration und unerwünschtem Verhalten bei den Tieren führen könnte.

Des Weiteren greift die Regelung aus Abs. 8, die das Spazierengehen mit nur zwei großen Hunden erlaubt, stark in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein. Diese Beschränkung ohne angemessene Ausnahmegenehmigungen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die persönlichen Freiheiten dar.

Die Fähigkeit, mehrere Hunde gleichzeitig auszuführen, hängt nicht allein von ihrer Anzahl und Größe ab. Vielmehr spielen die individuellen Eigenschaften der Hunde sowie die Fähigkeiten des Hundehalters eine entscheidende Rolle. Es könnte erwogen werden, dass ab dem dritten Hund die Verwendung einer Körperleine wie einer Joggingleine oder eines Canicross-Geschirrs empfohlen wird, um das Risiko von Unfällen zu minimieren. Weiters könnten Hunde ab 8 Jahren, unabhängig von ihrer Größe von dieser Regelung ausgenommen werden.

Berufstätige Mehrhundehalter könnten möglicherweise nicht in der Lage sein, ihren Hunden ausreichend Bewegung und geistige Auslasten zu bieten.

Die vorgeschlagene Regelung im neuen Hundehaltegesetz birgt potenzielle Herausforderungen für Gassigeher und Hundepensionen, die zu existenziellen Problemen führen könnten. Insbesondere die Einschränkung der Anzahl der Hunde, die gleichzeitig von einem Gassigeher ausgeführt werden dürfen, könnte schwerwiegende Auswirkungen auf ihre Tätigkeit haben.

Gassigeher spielen eine wichtige Rolle im Leben vieler Hunde, indem sie ihnen Bewegung und soziale Interaktion bieten, wenn ihre Besitzer anderweitig verhindert sind. Durch die Begrenzung der Anzahl von Hunden, die gleichzeitig von einem Gassigeher betreut werden dürfen, könnten jedoch viele Tiere unversorgt bleiben. Dies würde nicht nur das Wohlbefinden der Hunde beeinträchtigen, sondern auch die Existenzgrundlage der Gassigeher gefährden, die auf diese Tätigkeit angewiesen sind. Weiters könnte es dazu führen, dass Hunde aufgrund mangelnder Betreuungsmöglichkeit abgegeben werden müssen, was wiederrum übervolle Tierheime und Tierschutzvereine weiter belastet.

Darüber hinaus würden Hundepensionen wahrscheinlich zusätzliches Personal einstellen müssen, um sicherzustellen, dass ausreichend Möglichkeiten bestehen, die Tiere auszuführen. Dies würde zu steigenden Kosten führen, die möglicherweise auf die Kunden übertragen werden müssten, was die Nutzung von Hundepensionen für viele Hundebesitzer finanziell unerschwinglich machen könnte. Auch das könnte zu mehr abgegebenen oder gar ausgesetzten Hunden führen.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass bei der Ausarbeitung des neuen Hundehaltegesetzes die Auswirkungen auf Dienstleister wie Gassigeher und Hundepensionen angemessen berücksichtigt werden. Maßnahmen sollten ergriffen werden, um sicherzustellen, dass diese wichtigen Dienstleistungen weiterhin ohne übermäßige Einschränkungen erbracht werden können, um das Wohlergehen der Hunde sowie die Existenzgrundlagen der beteiligten Personen zu gewährleisten. Eine ausgewogene Regelung, die die Bedürfnisse sowohl der Tiere als auch der Dienstleister berücksichtigt, ist von größter Bedeutung, um eine harmonische und verantwortungsbewusste Betreuung von Hunden zu gewährleisten.

Darüber hinaus möchten wir auf die wichtige Rolle von Pflegestellen hinweisen, die einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Tierheime leisten, indem sie Hunde bis zu ihrer Vermittlung bei sich aufnehmen. Es ist jedoch besorgniserregend, dass Pflegestellen durch die vorgeschlagenen Beschränkungen beeinträchtigt werden könnten, da viele von ihnen bereits eigene Hunde haben und daher keine weitere Hilfe anbieten können.

Es ist ebenfalls wichtig, die Auswirkungen des Gesetzes auf Hundesportler, Züchter und Ausstellungen zu berücksichtigen. Eine angemessene Handhabung und Regelung für diese Gruppen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Trotz der vorgesehenen Schulungen und Überprüfungen für Hundetrainer, Hundehalter und Hunde selbst bleibt die Tatsache bestehen, dass keine Erlaubnis für das Spazierengehen mit mehr als zwei großen Hunden erteilt wird. Als verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger unterstützen wir Maßnahmen zur Sicherstellung der Sicherheit und des Wohlergehens von Mensch und Tier. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die Maßnahmen fair und angemessen sind und die individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände der Hundehalter angemessen berücksichtigt werden.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass im §15 des Gesetzesentwurfs neben dem Assistenzhund auch der Therapiehund ergänzt werden soll. Zusätzlich fehlen im §16 die Assistenz- und Therapiehunde, obwohl diese Tiere einen enorm wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten und sowohl Hund und Halter eine umfangreiche Ausbildung abgeschlossen haben.

Es ist zu befürchten, dass die Tierheime erhebliche finanzielle Belastungen erleben werden, insbesondere da sich ihre Lage seit dem Ende der Corona-Pandemie als äußerst prekär herausgestellt hat. Mit dem neuen Gesetz und der Einteilung von Hunden in Kategorien nach Größe, könnten große Hunde möglicherweise weniger Chancen auf eine Adoption und somit ein neues Leben haben. Die Beschränkungen gemäß §9 Abs. 8 könnten dazu führen, dass sowohl berufstätige als auch kranke Personen Schwierigkeiten haben, angemessene Betreuungsmöglichkeiten für ihre Hunde zu finden. Berufstätige Personen könnten aufgrund von Arbeitsverpflichtungen nicht genügend Zeit für die Betreuung ihrer Tiere haben, während kranke Personen möglicherweise nicht in der Lage sind, die erforderliche Pflege zu leisten. Dies könnte zu einer erhöhten Anzahl von Abgaben führen, da diese Personen möglicherweise keine anderen Optionen haben.  Dies könnte zu einer Überlastung der Tierheime führen und das bereits bestehende Problem der Überbelegung verschärfen. Es ist wichtig, dass bei der Gestaltung neuer Gesetze und Vorschriften auch die potenziellen Auswirkungen auf Tierheime und Tiere in Not berücksichtigt werden. Es könnten zusätzliche Ressourcen und Unterstützung für Tierheime erforderlich sein, um sicherzustellen, dass sie ihrer Aufgabe gerecht werden können, Tieren in Not zu helfen und sie in liebevolles Zuhause zu vermitteln.

Zuletzt möchten wir betonen, dass es ist absolut wichtig ist, dass die Ausbildung von Hunden von qualifizierten Trainern durchgeführt wird, die über aktuelles Wissen und Verständnis für tierschutzkonforme Standards verfügen.

Diese Standards könnten sicherstellen, dass Trainer ein Mindestmaß an Wissen und Fähigkeiten haben, um verantwortungsbewusst zu arbeiten. Die Regierung oder einschlägige Organisationen könnten Richtlinien und Best Practices entwickeln, die von Trainern befolgt werden müssen, um sicherzustellen, dass ihre Methoden tierschutzkonform sind und das Wohl der Tiere berücksichtigen.

Es ist auch wichtig, dass die Öffentlichkeit über die Bedeutung der Auswahl eines qualifizierten Trainers informiert und darauf hingewiesen wird, dass nicht alle Trainer gleich sind. Es gibt immer noch viele Trainer, die veraltete und nicht tierschutzkonforme Methoden verwenden, um Hunde auszubilden, was das Risiko von Unfällen erhöht.

Wir verstehen, dass sich die Landesregierung von Oberösterreich nach dem tragischen Unfall sofort zum Handeln verpflichtet fühlte. Dies führte dazu, dass dieser Gesetzesentwurf viel zu schnell ausgearbeitet wurde und nicht bis zum Ende durchdacht werden konnte. Neue Gesetze für Hundehalter müssen auf einer soliden und wissenschaftlich fundierten Grundlage bestehend. Es sollen Vertreter aus der modernen Kynologie, von Veterinärabteilungen, Tierheimleitungen, Hundetrainern, Rechtsanwälten (mit Spezialisierung auf Tierschutz), Tierschutzvereinen sowie Hundehaltern aus Stadt und Land mit ein einbezogen werden. Diese Gesetze sollten in Ruhe mit einem ausgewählten Gremium erarbeitet werden.

Neben den bereits genannten Anliegen möchten wir auch die Bedeutung von Transparenz seitens der Regierung hervorheben, insbesondere in Bezug auf die aktuellen Experteninnen und Experten, die an der Ausarbeitung und Überprüfung von Gesetzesvorschlägen beteiligt sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen wer an diesem Prozess beteiligt ist und welche Fachkenntnisse sie einbringen. All das ist wichtig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Gesetzgebungsprozess zu stärken und sicherzustellen, dass die Interessen aller betroffenen Parteien angemessen vertreten sind.

Wir fordern daher eine sorgfältige Überprüfung des vorgeschlagenen Hundehaltegesetzes und die Berücksichtigung der genannten Bedenken, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Betroffenen angemessen berücksichtigt werden und eine gerechte und ausgewogene Regelung geschaffen wird.

Mit freundlichen Grüßen